Das sagt der/die Veranstalter:in:
• Kindern unter 6 Jahren ist kein Zutritt zur Veranstaltung gestattet. - Auch nicht in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
• Kinder und Jugendliche von 6 bis einschl. 15 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten, bzw. erziehungsbeauftragten (Muttizettel) und volljährigen Person die Veranstaltung besuchen.
• Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen, gegen Vorlage eines Lichtbildausweises, die Veranstaltung bis 24:00 Uhr auch ohne eine erziehungsberechtigte /erziehungsbeauftragte Person besuchen.
• *Das Alter muss auf Nachfrage mittels einen Lichtbildausweises nachgewiesen werden können.
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