In Bezug auf die Literatur der DDR ist häufig von Zensur die Rede. Das ist richtig, insofern sie spezifischen Bedingungen der Kontrolle, der Korrektur und der Genehmigung bzw. des Verbots unterlag. Doch das ist auch missverständlich, da Verfahren des Zensierens in unterschiedlichen politischen Systemen sehr unterschiedlich ausfallen konnten. In der DDR war es die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, der diese Beaufsichtigung der Bücher oblag und die dabei mit den Verlagen zusammenarbeitete. Alle in der DDR erscheinenden Bücher mussten durch sie begutachtet und genehmigt werden. Das Literatursystem der DDR wurde wesentlich durch diese Institution geprägt.
Der Vortrag von Prof. Dr. Stephan Pabst beleuchtet die spezifischen Zensur- und Genehmigungsverfahren der DDR-Literatur und die Rolle der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel.
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